Vertrags- und Datenschutzbestimmungen
- Betreuungsgebühren:
Die Betreuungsgebühr ist eine Jahresgebühr und in 12 gleichen monatlichen Teilbeträgen jeweils zum Monatsende für den Folgemonat fällig. Bei unterjährigem Eintritt, welcher zum jeweiligem Monatsbeginn möglich ist, ermäßigt sich die Jahresgebühr für das Eintrittsjahr pro rata temporis und die Teilbeträge verteilen sich entsprechend auf die verbleibenden Monate des Kindergartenjahres.
Für die Gebühren wird ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Die Abbuchung der monatlichen Teilbeträge erfolgt jeweils zum Ende des Monats für den Folgemonat. Die in diesem Vertrag gewählten Betreuungszeiten sind für beide Vertragspartner verbindlich. Änderungen der Betreuungszeiten müssen per Antrag gestellt und von der Schulleitung schriftlich genehmigt werden.
Anfallende Kosten für das Mittagessen werden separat berechnet! Das warme Mittagsessen ist ein fester Bestandteil des Betreuungsangebotes.
Ein Jahrespauschalbetrag über € 40,- für Ausflüge und Bastelmaterial wird bei Anmeldung per Lastschrift eingezogen
Mit der Anmeldung wird eine einmalige –nicht ersatzfähige – Anmeldegebühr in Höhe von Euro 300,– € fällig.
- Aufnahmegebühr:
Soweit Geschwisterkinder die Einrichtung gleichzeitig besuchen, ermäßigt sich die Gebühr für das zweite und jedes weitere Kind. Bei Ausscheiden eines Geschwisterkindes wird für das verbleibende Kind automatisch der höhere Beitrag (1. Kind) berechnet.
Die Abbuchung der Aufnahmegebühr erfolgt nach Vertragsabschluss und Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats
Wir bitten um Verständnis, dass eine ordentliche Kündigung vor Beginn der Betreuung ausgeschlossen ist.
Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt für beide Seiten 3 Monate zum Monatsende.
Die Schulleitung hält sich vor, eine fristlose Kündigung dann auszusprechen, wenn die Eltern trotz Mahnung ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen oder die von uns aufgestellten Grundsätze, Bestimmungen und Regelungen wiederholt nicht beachtet haben.
- Kündigungsfristen:
Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform. Für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Eingang des Kündigungsschreibens maßgebend.
Der Vertrag endet automatsch am 31.07. eines Jahres mit Beginn der Schulpflicht.
- Datenschutz:
Einverständniserklärung
Hiermit willige ich ein, dass meine personenbezogenen Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung und zur Übersendung von Informationen und Angeboten per Email zum Zwecke der Werbung und Qualitätssicherung verarbeitet und nicht an Dritte weitergeleitet werden. Ich habe jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung meiner Daten.